Mittwoch, 28. März 2007 | 22:27
immer ich... #2
ich hab da also so ein ausgetauschtes laufwerk, da das ursprünglich gekaufte defekt war. allerdings hat das austauschgerät den selben fehler, habs erneut reklamiert, doch diesmal kam das selbe ding zu mir zurück, weils ja funktioniert, jedenfalls steht das so auf dem prüfprotokoll das jemand sehr unleserlich unterschrieben hat.
obwohl ich also nun einen (als funktionierend bekannten) defekten brenner habe soll ich das funktions(un)tüchtige gerät lieber nochmal überprüfen lassen, sprich einschicken, sagt der techniker, der nicht weiß warum beim test kein fehler erkannt wurde und mir zustimmt dass das ding wohl defekt sein müsse. es gibt einfach keine andere möglichkeit mehr.
obwohl ich damit aber zum zweiten mal ein defektes (bzw. falsch getestetes) gerät zum händler schicke muss ich mir nochmal ein laufwerk des selben modells zuschicken lassen und nochmal sagen dass diese dinger nicht funktionieren, ich tipp ja stark drauf dass die ganze palette mal umgekippt ist, darf das aber natürlich nicht einfach so behaupten. aber dann, also in geschätzten weiteren 4 wochen, darf ich mir ein anderes produkt aussuchen oder einfach vom kaufvertrag zurücktreten, was mir aber nichts bringt, da ich dringend mal nen brenner bräuchte.
ein "ich wusste es..." triffts ziemlich gut.
achja, auch lustig: einfach zurückgeben kann ich das laufwerk natürlich nichtmehr, das wäre zu einfach. ein rückgaberecht hab ich ja nur 14 tage ab kaufdatum - und in dieser zeit hatte ich das gerät ja gradmal ein paar stunden, die restliche zeit wars bei der post oder beim händler, zwecks umtausch.
für den interessierten leser: ich würd einfach mal die finger vom dvd-brenner des typs lg gsa-h30n lassen, bzw. nach dem erwerb des geräts mal testen ob man damit auf dual-layer dvds zugreifen kann...

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