Dienstag, 4. Mai 2010 | 16:20
RAR - the movie
das OLG Düsseldorf hat verkündet dass rapidshare als online-hoster nicht für illegale inhalte zu belangen ist. das gericht hat auch entschieden dass man rapidshare nicht auferlegen kann die inhalte in eigenregie zu prüfen, das wäre deutlich zu kostspielig und mit immensem personalaufwand verbunden.
das OLG Düsseldorf hat weiter entschieden dass dateien die nach filmtiteln benannt sind nicht gegen irgendeine art von urheberrecht verstoßen und das jede art von wortfilter genau wie auch die sperrung von IP-adressen eher undenkbar sind.
und damit zum big-bäng: das OLG Düsseldorf hat, entgegen den ausführungen der klägerin, korrekt entschieden dass die dateiendung .rar mit filmen "unmittelbar nichts zu tun hat".
rar-dateien. und dateinamen. äh... ja. ich für meinen teil denk mir: man sollte sich womöglich ein kleines bisschen informieren, bevor man anfängt da irgendwie rumzuklagen... aber ich bin schließlich kein jurist, was weiß ich schon.

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