25.03.2006 | 14:40
die p2p-fahnder von logistep
merken: auf musik von 'mousse t', 'warren g' und 'roachfoard' küntig verzichten. fällt mir sehr leicht, ist sowieso nicht mein fall. äh, ja - warum eigentlich?
die produktionsfirma 'peppermint jam records' hat das schweizer unternehmen 'logistep' beauftragt p2p-tauschbörsen nach urheberrechtlich geschützter musik zu durchsuchen, mit besonderem augenmerk auf die genannten interpreten.
das is soweit ja mal nichts neues, aber wenn ich dann sehe mit welcher arrroganz sich diese arbeitsgruppe dann auch noch als "human" darstellen will:
Die Kanzlei Schutt+Waetge verlangt neben einer Art nachträglicher Urheberrechtsabgabe von 50 Euro für den Upload einer Datei auch 250 Euro Bearbeitungspauschale vom angeblich überführten P2P-Nutzer. Mit dieser Summe sieht Sick [Geschäftsführer von Peppermint Jam] "die Verhältnismäßigkeit voll gewahrt. Das sind Warnschüsse, und so möchten wir das auch verstanden wissen".
warnschüsse also. verzweifeltes händeringen eines geschäftsführers der sich nicht zu helfen weiß. einerseits will man die p2p-verbreitung geschützter lieder verhindern, andererseits will man nicht zu so drastischen maßnahmen greifen dass die potentielle zielgruppe verängstigt davonrennt. "ihr habt fehler gemacht, dafür müsst ihr bluten. aber weil wir euch brauchen mögen auch nur ein ganz kleines bisschen."
ein mann sieht halb-rot? so könnte man meinen, wenn sich eben jener geschäftsführer dazu ausspricht dass mithilfe von logistep ein längst überfälliges "unrechtsbewusstsein bei den internet-nutzern" geschafen werden soll. wenn er da mal nicht die internet-nutzer und die garstig-kriminellen raubkopierer verwechselt...
der gute mann beweist in so ziemlich jedem statement seine absolute unfähigkeit, ich frage mich ernsthaft wie sojemand geschäftsführer werden konnte:
es lasse sich eben nicht verhindern, dass gegen die via ip-adresse ermittelten filesharer strafermittlungsverfahren eingeleitet werden, um an ihre persönlichen daten zu kommen. und wenn übereifrige staatsanwälte in folge der massenstrafanzeigen hausdurchsuchungen anordnen, dann ist das eben in einzelfällen so.
einzelfälle, also. nicht dass es hieße "vor dem gesetz sind alle gleich". in diesen einzelfällen sind manche eben gleicher wie andere. aber ein mann wie sick verfügt natürlich auch über die entsprechende weitsicht um die lösung aller probleme zu prophezeien:
die lage werde sich ändern wenn ein zivilrechtlicher auskunftsanspuch an die provider komme.
weil das sehr seltsam klingt möchte ich meinen vermutungen freien lauf lassen und ein telefonat schildern wie es herr sick wohl am liebsten hätte:
a: "herzlich wilkommen beim 'internet-anbieter-ihrer-wahl', was kann ich für sie tun?"
b: "ja, hier plattenfirma xyz - ich rufe an wegen den urheberrechts-verstößen für den vergangenen monat..?"
a: "selbstverständlich. ich habe eine liste mit den entsprechenden adressen hier, 5 der insgesamt 10.572 verbrecher ziehen allerdings gerade um, ich glaube die neuen anschriften können sie am besten bei den entsprechenden möbelhäusern einholen. soll ich die liste faxen, wie üblich?"
datenschutz, was ist das schon. wo eine vielzahl der rechte des einzelnen im realen leben mit der begründung "kampf gegen den terror" mit füßen getreten werden ist es im online-alltag eben das urheberrecht, das so ziemlich jedes fehlverhalten rechtfertigt.
zum selbst-nachlesen: p2p-fahnder von logistep

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